Krankenkassenzuschuss
Die Kurse sind nach § 20 Abs. 1 SGB V durch die zentrale Prüfstelle Prävention als
Prä-ventionskurs zertifiziert und werden von den gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe bezuschusst.
Bitte klären Sie im Vorfeld, in welcher Höhe Ihre Kranken-kasse die Kurse fördert.